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Eigenmietwert abschaffen. Die Chancen stehen gut.
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Der Eigenmietwert wird von vielen als ungerecht empfunden. Auch deswegen möchte das Parlament ihn abschaffen. Wie der Systemwechsel konkret aussehen könnte und welche Steuerabzüge im Gegenzug wohl abgeschafft würden.

Eigenmietwert steht am Hauptwohnsitz vor der Abschaffung

Für die Abschaffung des Eigenmietwerts bestehen durchaus gute Chancen. Zwar hat es schon früher Anläufe für einen Systemwechsel gegeben, denn dieses fiktive Einkommen, das Eigenheimbesitzer versteuern müssen, ist vielen ein Dorn im Auge. Doch die bisherigen Versuche sind an unterschiedlichen Interessen gescheitert. Im neuen Anlauf könnte es möglich sein, einen Kompromiss zu finden, dem alle involvierten Verbände zustimmen.

 

Die Wirtschaftskommission des Ständerats hat im April den Gesetzesentwurf publiziert. Sie möchte den Eigenmietwert für selbst bewohntes Wohneigentum am Hauptwohnsitz abschaffen. Für Zweitliegenschaften soll er beibehalten werden. Im Gegenzug soll es nicht mehr möglich sein, Liegenschaftsunterhaltskosten für selbst genutztes Wohneigentum (Erstwohnung) von den Steuern abzuziehen. Auch Energiespar- und Umweltabzüge will die Kommission streichen – zumindest auf Bundesebene. Die Kantone können weiterhin solche Abzüge zulassen.

 

Sanierung frühzeitig planen

Sollte der Abzug von Unterhaltskosten wegfallen, kann es sich lohnen, Sanierungen vorzuziehen.

Folgen für den Schuldzinsabzug bei der Abschaffung des Eigenmietwerts

Noch unklar ist, was im neuen System mit dem heutigen Schuldzinsabzug passiert. Momentan können Eigenheimbesitzer die Schuldzinsen ihrer Hypothek als Ausgleich zum Eigenmietwert von den Steuern abziehen. Das ist jedoch ein Anreiz, Schulden nicht zu begleichen, und mit ein Grund für die hohe Hypothekarverschuldung von Schweizer Haushalten.

Mit dem Systemwechsel soll sich dies ändern. Allerdings kann sich die Kommission des Ständerats Ausnahmen vorstellen. In der derzeitigen Vernehmlassung werden fünf Varianten für den Abzug von Schuldzinsen diskutiert. Ersterwerber von Wohneigentum sollen auf jeden Fall auch künftig von Abzugsmöglichkeiten profitieren. Gegenwärtig wird vorgeschlagen, dass neue Immobilienbesitzer in den ersten zehn Jahren bis maximal 10’000 Franken bei Ehepaaren und max. 5’000 Franken bei Alleinstehenden steuerlich abziehen können, wobei der Abzug mit den Jahren linear sinkt.

Mehrheit muss Eigenmietwert abschaffen wollen

Die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf dauert noch bis zum 12. Juli 2019. Ein Systemwechsel ist aber frühestens 2021 zu erwarten. Entscheidend wird sein, dass sowohl Mieter- als auch Hauseigentümerverband hinter dem finalen Gesetz stehen. Sonst droht ein Referendum und damit eine Volksabstimmung mit ungewissem Ausgang. Nur wenn der Gesetzesentwurf von einer Mehrheit als ausgewogen empfunden wird, hat die Abschaffung tatsächlich eine Chance.

Möglicher Zeitplan eines Systemwechsels

Einschätzung aufgrund verfügbarer Informationen.

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Quelle: Credit Suisse; letzter Datenpunkt: Mai 2019

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